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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von MERK Metalltechnik, Inhaber Andreas Merk. Wortlaut wie vom Betrieb bereitgestellt. AGB als PDF herunterladen (80 KB).
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns, der Firma Merk Metalltechnik, abschließen.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Bestimmungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrags
(1) Gegenstand des Vertrags ist der Verkauf von Waren.
(2) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebots sind unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail), das Sie innerhalb eines laufenden Quartals annehmen können.
(3) Die Bestellung wird per E-Mail abgewickelt, und alle erforderlichen Informationen werden teilweise automatisiert übermittelt. Sie müssen daher sicherstellen, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist, der Empfang von E-Mails technisch gewährleistet ist und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 50% für das Material ist nach Auftragserteilung fällig. Die restlichen 50% für das Material sind bei Lieferung sofort bar, per Echtzeit-Überweisung oder Kartenzahlung zu zahlen. Die Montagekosten sind nach Fertigstellung zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
§ 5 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre für fest eingebaute Teile und zwei Jahre für bewegliche und elektrische Elemente.
(2) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur schnellstmöglich Beanstandungen mitzuteilen. Unterlassen Sie dies, hat dies keinen Einfluss auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
§ 11 Wichtige Zusätzliche Informationen
(1) Bestimmte Leistungen müssen bauseits erbracht werden, wie Arbeiten und Abdichtungen an bestehenden Bodenplatten, Pflaster oder Mutterboden im Bereich der Dachstützen sowie Entsorgung des Erdaushubs. Der Elektroanschluss mit 230 Volt muss an einem Übergabepunkt im zu erstellenden System erfolgen (unsere Monteure führen lediglich eine Funktionsprüfung durch). Der Anschluss bzw. Einbau der benötigten Teile (Schalter, Taster, Relais, Kabelkanal usw.) erfolgt an bzw. in die bestehende Hausinstallation.
(2) Für Schäden an Kabeln und/oder Rohren im Boden-/Wandbereich oder bauliche Mängel in der Wohnung bzw. den Gebäuden übernehmen wir keine Haftung. Der Anschluss des Fallrohrs an die Kanalisation ist ausgeschlossen.
(3) Die Haftung für Dichtheit an der Wandfläche bei Balkonmontagen und Versatzanpassungen ist ausgeschlossen.
(4) Wir haften nicht für Vorschäden an der Montagefläche.
(5) Bei Verschraubung/Bodenverankerung an Balkonen, Anbauten, Fliesen oder Natursteinen können Beschädigungen auftreten, die zu Undichtigkeiten führen können. Eine Haftung für mittelbare Schäden am Einbauort ist ausgeschlossen.
(6) Für Undichtigkeiten an Fallrohranpassungen und vorhandenen Seitenwänden wie beweglichen Schiebesystemen übernehmen wir keine Haftung. Wir empfehlen, einen Dachdecker zu beauftragen, um eine professionelle und dauerhafte Abdichtung zu gewährleisten.
(7) Wir übernehmen keine Haftung für ein Absacken aufgrund schlechter Bodenverhältnisse oder Schäden durch hohes Grundwasser.
(8) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. In seltenen Fällen können bei der Montage leichte Kratzer an den beschichteten Aluminiumteilen entstehen. Diese können mit einem speziellen Lack nachgebessert werden, in solchen Fällen werden die Komponenten nicht ersetzt. Bei deutlich sichtbaren Schäden wie Beulen oder Dellen wird das beschädigte Teil ausgetauscht.
(9) Aufgrund der Fertigbauweise sind Farbabweichungen zwischen den Profielen stets möglich.
(10) Nach der Montage wird das Dach grob gereinigt, jedoch keine Feinreinigung durchgeführt. Eine Feinreinigung kann auf Wunsch angeboten und durchgeführt werden.
(11) Der Kunde ist selbst für die erforderlichen Genehmigungen verantwortlich. Die Information über eventuelle Baugenehmigungspflichten sowie die Einholung der Baugenehmigung obliegen dem Kunden. Es kann jedoch als zusätzliche Leistung angeboten werden. Mit Auftragserteilung verpflichtet sich der Kunde zur Abnahme und Zahlung. Jegliche Folgen und/oder Haftung aufgrund der Baugenehmigung gehen nicht zu Lasten des Verkäufers. Bei Nichterfüllung der Baugenehmigungspflichten wird dem Kunden der Mehraufwand in Rechnung gestellt.
(12) Die angebotenen Komponenten sind keine thermisch getrennten Konstruktionen. Daher kann es unter den Aluminiumprofilen, in den Polycarbonat-Platten und unter den Glasscheiben, insbesondere bei Wetterwechseln, zu Kondenswasserbildung kommen. Dies ist ein physikalisches Phänomen und stellt keinen Reklamationsgrund dar. Eine Abführung des Kondenswassers ist nicht erforderlich.
(13) Bei starkem Regen oder Unwetter sowie bei verstopften Laubfängen kann Regenwasser an der Dachrinne hochsteigen und ins Innere gelangen. Es ist wichtig, die Dachrinne regelmäßig von Laub, Moos und Schmutz zu reinigen, um Verstopfungen und Überläufe zu vermeiden. Eine Abführung des Regenwassers durch Überlauf ist nicht vorgesehen.
(14) Die Konstruktionen wurden für die Schneelastzone 1 berechnet. Wenn die Belastung diesen Wert überschreitet, muss das Dach von Schnee befreit werden. Als Richtwert gilt: Bei mehr als 10 cm Neuschnee ist eine Schneeräumung erforderlich, insbesondere bei Wandmontage, wenn sich Schnee im Wandbereich angesammelt hat. Es ist außerdem sicherzustellen, dass vom Hausdach keine Schneelawinen auf das Terrassendach gelangen können, beispielsweise durch Schneefanggitter. Die Terrassendachkonstruktion ist nicht für diese Last ausgelegt. Aluminium ist ein Leichtmetall, daher kann es zu einer Durchbiegung kommen, die jedoch keine Auswirkungen auf die Stabilität hat. Bei einer starken Durchbiegung der Dachrinne muss der Schnee entfernt werden.